Terms and Conditions
Skischule Zugspitze-Grainau – Ski- und Snowboardkurse sowie Langlaufkurse
Anbieter: Skischule Zugspitze-Grainau
Anschrift: Unterer Dorfplatz 5
Kontakt: info@skischule-zugspitze.de
Stand: 20.10.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von Ski- und Snowboardkursen sowie damit zusammenhängenden Unterrichtsleistungen der Skischule Zugspitze-Grainau (nachfolgend „Skischule“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Skischule ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Kurse, Preise und verfügbaren Termine stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots dar.
2.2 Bei einer Onlinebuchung gibt der Kunde mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Skischule die Buchung ausdrücklich bestätigt oder die Buchung anderweitig verbindlich annimmt.
2.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Buchung zutreffende Angaben zu den Teilnehmern, deren Alter, Kenntnisstand und Kontaktdaten zu machen. Für Angaben, die für eine sichere und sachgerechte Durchführung des Unterrichts erforderlich sind, gilt dies insbesondere.
2.4 Bei Buchungen für Minderjährige versichert die buchende Person, zur Buchung berechtigt zu sein. Erforderliche Einwilligungen und Angaben der Erziehungsberechtigten sind vor Kursbeginn bereitzustellen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung für den jeweiligen Kurs ausgewiesen sind.
3.2 Die Zahlung erfolgt über die bei der Buchung angebotenen Zahlungsmethoden beziehungsweise nach den von der Skischule ausdrücklich bestätigten Zahlungsbedingungen.
3.3 Liftkarten, Verleihmaterial, Anreise, Verpflegung und sonstige Zusatzleistungen sind nicht im Kurspreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des gebuchten Angebots ausgewiesen sind.
3.4 Der Kunde wird vor Abschluss der Buchung über den Gesamtpreis und etwaige zusätzliche Kosten informiert.
4. Kursorganisation und Gruppengröße
4.1 Die Skischule teilt die Teilnehmer entsprechend ihrem angegebenen Fahrkönnen, Alter und den organisatorischen Erfordernissen in geeignete Gruppen ein.
4.2 Die Skischule darf Gruppen aus sachlichen organisatorischen Gründen zusammenlegen oder neu einteilen, soweit dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4.3 Die vereinbarte Unterrichtsdauer richtet sich nach der Beschreibung des gebuchten Kurses und der bei Vertragsschluss geltenden Preisinformation.
4.4 Für Gruppenkurse gilt folgende Regelung zur Mindestteilnehmerzahl und Unterrichtsdauer: Als Gruppe versteht die Skischule mindestens drei Personen. Bei weniger als drei Personen kann die Stundenanzahl des Kurstages wie folgt reduziert werden. 2 Personen = 2 Stunden 1 Person = 1,5 Stunden
4.5 Ein Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Skilehrer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Wechsel des Skilehrers lässt den Anspruch auf die vereinbarte Unterrichtsleistung unberührt.
5. Pflichten der Teilnehmer
5.1 Die Teilnehmer haben die Anweisungen der Skilehrer zu befolgen und die geltenden Sicherheitsregeln sowie die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder zu beachten.
5.2 Die Teilnehmer müssen über eine für die gebuchte Aktivität geeignete Ausrüstung verfügen. Soweit erforderlich, ist geeignete Schutzkleidung zu verwenden.
5.3 Die Teilnehmer müssen ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen und die Skilehrer über Umstände informieren, die für die sichere Durchführung des Unterrichts wesentlich sind.
5.4 Die Skischule darf einen Teilnehmer vorübergehend vom Unterricht ausschließen, wenn dessen Verhalten eine erhebliche Gefahr für ihn selbst oder andere darstellt oder ein sicherer Unterricht trotz angemessener Hinweise nicht möglich ist. Soweit rechtlich zulässig, besteht für die dadurch versäumte Unterrichtszeit kein Erstattungsanspruch, wenn der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Krankheit und Verletzung des Teilnehmers
6.1 Kann ein Teilnehmer wegen einer Erkrankung oder Verletzung nicht am Kurs teilnehmen, muss der Kunde die Skischule unverzüglich informieren.
6.2 Für eine Erstattung wegen Krankheit oder Verletzung gilt folgende Regelung:
a) Bei einer Erkrankung oder Verletzung vor Kursbeginn kann die Skischule einen geeigneten Nachweis verlangen. Welche Nachweise akzeptiert werden, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden und des erforderlichen Nachweisumfangs festgelegt.
b) Bei mehrtägigen Kursen, die bereits begonnen haben, wird geprüft, ob und in welchem Umfang für nachweislich nicht in Anspruch genommene Unterrichtsleistungen eine Erstattung oder Gutschrift vorgesehen ist. Eine Erstattung erfolgt, soweit sie nach der vereinbarten Regelung oder den gesetzlichen Bestimmungen geschuldet ist.
c) Für bereits erbrachte Unterrichtsleistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern keine gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gründe entgegenstehen.
6.3 Eine Erkrankung oder Verletzung führt nicht automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung des gesamten Kurspreises. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, die gebuchte Leistung und die gesetzlichen Bestimmungen.
6.4 Eine Übertragung des gebuchten Kurses auf eine andere Person ist nicht möglich.
6.5 Wurde kein Stornoschutz dazugebucht und kein ärztliches Artest der Skischule vorgelegt berechnen wir 100% des Buchungspreises.
7. Optionaler Stornoschutz
7.1 Ein Stornoschutz besteht nur, wenn der Kunde ihn ausdrücklich zusätzlich gebucht hat und die Skischule dies bestätigt.
7.2 Der Stornoschutz berechtigt den Kunden bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn, den von Ihm gebuchten Kurs kostenlos umzubuchen oder zu stornieren. Erfolgt die Stornierung nach der Frist von 24 Stunden vor Kursbeginn, berechnen wir 100% des Buchungspreises.
8. Wetter, Schneeverhältnisse und Liftbetrieb
8.1 Ski- und Snowboardunterricht findet grundsätzlich bei den für den Wintersport üblichen Witterungs- und Schneeverhältnissen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist.
8.2 Die Skischule darf Gelände, Treffpunkt, Ablauf oder Unterrichtsform anpassen, wenn dies aufgrund der Wetterlage, der Schneeverhältnisse, behördlicher Vorgaben oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
8.3 Die bloße Verschlechterung des Wetters oder die Schließung einzelner Liftanlagen begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung, wenn die vereinbarte Unterrichtsleistung weiterhin sicher und im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht werden kann.
8.4 Kann die Skischule den Unterricht vollständig oder teilweise nicht erbringen, wird zunächst geprüft, ob eine zumutbare Ersatzleistung oder ein Ersatztermin angeboten werden kann. Ist dies nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit dies vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist.
8.5 Bei Ereignissen, die nicht im Einfluss der Skischule liegen (z. B. höhere Gewalt, Wetterbedingungen, vorzeitige Abreise), erfolgt keine Rückerstattung des Geldes.
9. Absage oder Änderung durch die Skischule
9.1 Die Skischule darf einen Kurs aus wichtigem sachlichem Grund absagen oder ändern, insbesondere wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist, zwingende behördliche Anordnungen entgegenstehen oder der Kurs aus unvorhersehbaren Gründen nicht durchgeführt werden kann.
9.2 Die Skischule informiert den Kunden so früh wie möglich über die Absage oder wesentliche Änderung.
9.3 Bei einer Absage durch die Skischule wird dem Kunden nach Möglichkeit ein geeigneter Ersatztermin oder eine vergleichbare Ersatzleistung angeboten. Nimmt der Kunde diese nicht an oder ist eine Ersatzleistung nicht möglich, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit dies geschuldet ist.
10. Verspätung und Nichterscheinen
10.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen und ausreichend Zeit für die Vorbereitung einzuplanen.
10.2 Verspätungen des Teilnehmers verkürzen grundsätzlich die tatsächlich verbleibende Unterrichtszeit, soweit die Skischule den Unterricht zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß angeboten hat und eine Nachholung nicht möglich oder vereinbart ist.
10.3 Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung gelten die vereinbarten Stornobedingungen.
11. Haftung
11.1 Die Skischule Zugspitze-Grainau lehnt jegliche Haftung für Unfälle während des Kursbetriebes ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
12. Gutscheine
12.1 Gutscheine können im Rahmen der jeweils angegebenen Bedingungen für die angebotenen Leistungen eingelöst werden.
12.2 Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheins prüft die Skischule anhand geeigneter Nachweise, ob eine Sperrung oder Ersatzbereitstellung möglich ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen. Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Skischule Zugspitze-Grainau – Skiverleih
Anbieter: Skischule Zugspitze-Grainau
Anschrift: Unterer Dorfplatz 5
Kontakt: info@skischule-zugspitze.de
Stand: 20.10.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für die Vermietung von Ski, Snowboards, Skischuhen, Stöcken, Helmen und sonstigem Wintersportmaterial durch die Skischule Zugspitze-Grainau (nachfolgend „Vermieter“).
2. Mietvertrag und Mietdauer
2.1 Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt oder das Mietmaterial an den Mieter übergibt und die Vermietung damit annimmt.
2.2 Mietgegenstand, Mietzeitraum, Preis und gegebenenfalls gebuchte Zusatzleistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder dem Mietbeleg.
2.3 Der Mieter hat die bei der Ausgabe erfassten Angaben zu seiner Person, Körpergröße, Gewicht, Alter, Fahrkönnen und Schuhgröße auf Richtigkeit zu prüfen, soweit diese Angaben für die Auswahl und Einstellung des Materials erforderlich sind.
2.4 Der Vermieter darf bei sachlichem Grund ein gleichwertiges Mietmaterial bereitstellen, wenn das ursprünglich vorgesehene Material nicht verfügbar oder aus Sicherheitsgründen nicht geeignet ist. Die vereinbarte Qualität und der Vertragszweck bleiben dabei maßgeblich.
3. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die bei Buchung oder Vertragsschluss ausgewiesenen Mietpreise.
3.2 Der Mietpreis und etwaige Zusatzleistungen sind nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten.
3.3 Der Vermieter weist den Mieter vor Vertragsschluss auf den optionalen Risikobeitrag gemäß Ziffer 7 hin. Dieser wird nur berechnet, wenn der Mieter ihn ausdrücklich auswählt.
4. Übergabe und Zustand des Mietmaterials
4.1 Der Mieter hat das Mietmaterial bei Übernahme auf erkennbare Beschädigungen und offensichtliche Mängel zu prüfen. Festgestellte Auffälligkeiten sollen vor Nutzung mitgeteilt und dokumentiert werden.
4.2 Der Vermieter stellt das Material in einem für den vereinbarten Verwendungszweck geeigneten Zustand bereit und erfüllt die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten.
4.3 Der Mieter hat das Mietmaterial sorgfältig und entsprechend seiner Zweckbestimmung zu verwenden. Eine Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
4.4 Normale, durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung hat der Mieter nicht zu vertreten. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Rückgabe des Mietmaterials
5.1 Das Mietmaterial ist zum vereinbarten Zeitpunkt bis 18 Uhr am letzten Verleihtag oder bis spätestens am nächsten Morgen vor 9 Uhr am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
5.2 Ist eine pünktliche Rückgabe nicht möglich, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
5.3 Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten verlangt werden.
5.4 Wird das Mietmaterial nicht zurückgegeben, wird der Vermieter den Mieter zunächst kontaktieren und zur Rückgabe auffordern, soweit dies nach den Umständen angemessen ist. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat bleiben rechtlich zulässige weitere Schritte vorbehalten. Eine verspätete Rückgabe wird nicht automatisch als Diebstahl behandelt.
6. Verlust und Beschädigung
6.1 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Verlust, Diebstahl oder eine erhebliche Beschädigung des Mietmaterials zu informieren.
6.2 Soweit der Mieter einen Schaden schuldhaft verursacht hat und gesetzlich zum Ersatz verpflichtet ist, kann der Vermieter den erforderlichen und angemessenen Schaden ersetzt verlangen.
6.3 Bei reparierbaren Beschädigungen sind grundsätzlich die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten maßgeblich. Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden ist der nach den Umständen maßgebliche Wert des Mietgegenstands unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Nutzungsdauer und Wiederbeschaffungsmöglichkeiten zu ermitteln.
6.4 Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird nicht als ersatzpflichtiger Schaden berechnet.
6.5 Bei Diebstahl kann der Vermieter geeignete Nachweise verlangen, insbesondere eine Schilderung des Hergangs und, soweit angezeigt oder für die Schadensabwicklung erforderlich, eine polizeiliche Meldung. Die Pflicht zur Schadensmeldung und die Frage der Ersatzpflicht richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und einer gegebenenfalls wirksam vereinbarten Risikoabsicherung.
6.6 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Ski nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Ski Safes verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.
7. Optionaler Risikobeitrag von 10 %
7.1 Der Mieter kann bei Vertragsschluss freiwillig einen Risikobeitrag in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises auswählen. Der Beitrag ist eine gesonderte Zusatzleistung und keine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr.
7.2 Der Risikobeitrag wird nur berechnet, wenn der Mieter ihn ausdrücklich ausgewählt hat. Preis, Umfang und Ausschlüsse der Risikoabsicherung werden vor der Auswahl in verständlicher Form mitgeteilt.
7.3 Leistungsumfang der Risikoabsicherung: Im Verleihvorgang hat der Kunde die Möglichkeit einen Risikobeitrag von 10% des Leihpreises mitzubuchen. Damit übernimmt der Vermieter das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 100%.
7.4 Ausschlüsse: Möchte der Mieter von dem Risikobeitrag keinen Gebrauch machen, wird er aufgefordert, dies auf seinem Verleihformular ausdrücklich zu unterzeichnen. Damit ist der Mieter nicht mehr bei Bruch-und Diebstahl versichert.
7.5 Wenn das Sportgerät aufgrund von Schließung des Skigebietes (höhere Gewalt) oder anderen Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.
7.5 Der Risikobeitrag ist keine eigenständige Versicherung.
8. Skibindungen und sicherheitsrelevante Einstellungen
8.1 Soweit der Vermieter eine Bindungseinstellung oder vergleichbare sicherheitsrelevante Anpassung anbietet, hat der Mieter die dafür erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen.
8.2 Der Vermieter führt vereinbarte Einstellungen nach den einschlägigen technischen Vorgaben und den für die konkrete Leistung geltenden Anforderungen durch.
8.3 Der Mieter soll die bereitgestellte Ausrüstung vor der Nutzung auf erkennbare Auffälligkeiten prüfen und Bedenken unverzüglich mitteilen.
8.4 Mit der Unterschrift auf dem Verleihbeleg bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
9. Beendigung vor Ablauf der Mietzeit
9.1 Eine vorzeitige Rückgabe des Mietmaterials führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erstattung des Mietpreises für die verbleibende Mietzeit.
10. Datenschutz Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu den für Vermietung und sicherheitsrelevante Einstellungen erforderlichen Daten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen. Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.