Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB‘s-Skischule

Nachfolgende Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Ski- und Snowboardkurses

  1. Die Kurspreise gelten laut Preisliste der Saison
  2. Die Bezahlung der Kursgebühren bzw. des Privatunterrichts erfolgt vor Kursbeginn im Skischulbüro.
  3. Die Kosten für Liftkarten und Ausrüstung sind nicht in der Kursgebühr enthalten.
  4. Anmeldungen zum Gruppen- und Privatunterricht sind lediglich über das Skischulbüro möglich. Eigene Absprachen mit dem Lehrer sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
  5. Sollte die Anzahl der Gruppe weniger als 4 Personen betragen kann die Stundenanzahl des Kurstages reduziert werden:
    3 Personen 2,5 Std.
    2 Personen 2,0 Std.
    1 Person 1,5 Std.
  6. Eine Garantie für ständig gleichen Skilehrer/Snowboardlehrer wird versucht,kann allerdings nicht zu 100% gegeben werden.
  7. Nicht wahrgenommene Kurstage können bei dem nächsten Ski/Snowboardkurs in der Skischule Zugspitze-Grainau  in Anspruch genommen werden.
  8. Eine Rückvergütung der Kurskarte ist nur bei Verletzung oder Krankheit mit ärztlichem Attest möglich. Nicht wahrgenommene Kurstage können bei dem nächsten Skikurs in der Skischule Zugspitze-Grainau in Anspruch genommen werden.
  9. Die Kurskarte ist nicht übertragbar.
  10. Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht rückerstattet.
  11. Die Skischule Zugspitze-Grainau lehnt jegliche Haftung für Unfälle während des Kursbetriebes ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
  12. Gruppenkurse und Privatkurse finden bei jeder Witterung statt.
  13. Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.

Irrtum, Änderungen und Tippfehler vorbehalten.
Ihre Skischule Zugspitze-Grainau

AGB‘s für Leihartikel

Nachfolgende Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Leihvertrages

  1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
  2. Mit der Unterschrift auf dem Verleihzettel erklärt sich der Mieter mit den AGB’s der Skischule Zugspitze-Grainau einverstanden.
  3. Bei Anmietung ab 15.00 Uhr  wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Sportgerätes vor 09.00Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.
  4. Wenn das Sportgerät in Folge ungünstiger Witterung oder anderen Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird der bezahlte Mietpreis nicht erstattet.
  5. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Ski nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Skisafes verwahrt werden. Während der Nacht soll das Sportgerät in einem versprerrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.
  6. Beim Verleihvorgang hat der Kunde die Möglichkeit einen Risikobeitrag von 10% des Leihpreises mitzubuchen.. Damit übernimmt der Vermieter das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 100%.
  7. Möchte der Mieter von dem Risikobeitrag keinen Gebrauch machen, wird er aufgefordert, dies auf seinem Verleihformular ausdrücklich zu unterzeichnen. Damit ist der Mieter nicht mehr bei Bruch-und Diebstahl versichert.
  8. Im Falle von Diebstahl des Leihobjekts muss der Kunde bei der Polizei Anzeige erstatten und einen schriftlichen Nachweis erbringen.
  9. Im Falle von Verlust des Leihobjekts ohne Risikobeitrag durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt.
  10. Bei unsachgemäßer Beschädigung des Materials wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
  11. Der Umtausch des Leihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Auch der Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis jederzeit möglich.
  12. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht ordnungsgemäß zurückgebracht wird, so wird seitens des Vermieters nach Ablauf von 30 Tagen automatisch Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter erstattet.
  13. Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen.
  14. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
  15. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein möglich.
  16. Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.

Wir bitten um eine angemessene Behandlung des Materials, danken für das Vertrauen und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihre Skischule Zugspitze-Grainau